Abrechnung

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt die Kostenübernahme vom dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Versicherung für die Erstattung der Kosten für die Psychotherapie stellt. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich und erstelle dann für Sie den Therapieantrag nach den Regelungen Ihrer Versicherung.

Gesetzlichen Krankenkassen
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, da keine sogenannte Kassenzulassung vorliegt.

Selbstzahler*innen
Als Selbstzahler*in haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten.

Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie. Nach der anfänglichen Probatorik (5 Sitzungen) muss seitens der Psychotherapeut*in ein ausführlicher Antrag bei der Beihilfestelle eingereicht werden, den ich gerne für Sie erstelle. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer psychologischen Beratung, wenn keine psychische Erkrankung vorliegt, Sie aber dennoch psychologische Unterstützung wünschen. Die Kosten hierfür müssen privat getragen werden und richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).